Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Fotowettbewerb Weltfrauentag"

Lisa-Sophie Meyer
30.01.2018

1. Wer veranstaltet den Fotowettbewerb?

Die gut.org gemeinnützige AG (nachfolgend: „Veranstalterin“), Betreiberin der Online-Spenden-Plattform betterplace.org mit Sitz in der Schlesischen Straße 26 in 10997 Berlin, veranstaltet den Fotowettbewerb.

2. Was ist der Fotowettbewerb?

Die Teilnahme am Fotowettbewerb wird am 21. Febrauar 2019 im Newsletter für Projektverantwortliche beworben. Alle Projektverantwortlichen, die den Newsletter erhalten und bis zum 06. März 2019 ein Bild und ihre Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen per Mail an betterplace.org senden, können teilnehmen. Anschließend wird eine Vorauswahl der 10 aussagekräftigsten und thematisch passendsten Fotos durch eine interne Jury bei betterplace.org getroffen. Diese 10 ausgewählten Fotos werden als Fotoalbum auf Facebook hochgeladen. Projektverantwortliche und unsere Facebook-Fans haben nun eine Woche Zeit ihre Fangemeinde dazu zu animieren, für das schönste Bild zu stimmen. Die Bilder mit den meisten Likes erhalten Spenden.

3. Zeitraum der Fotoaktion

Die Teilnehmenden Organisation haben vom 21. Februar 2019 bis 06. März 2019 Zeit ein Foto zu schießen und dieses per Mail an betterplace.org ([email protected]) zuzusenden.  Am 08. März 2019 werden 10 intern ausgewählte Fotos als Fotoalbum auf Facebook hochgeladen. Die Voting-Dauer auf Facebook dauert vom Zeitpunkt des Hochladens am 08. März 2019 bis zum 20. März 2019 (15 Uhr). Bis zum 22. März 2019 werden die Gewinner der Aktion bekannt gegeben.

4. Kostet die Teilnahme etwas?

Die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist unentgeltlich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verbundene Aufwendungen werden nicht erstattet.

5. Wer kann mitmachen? / Wie kann man sich für den Fotowettbewerb qualifizieren?

Der Wettbewerb richtet sich an alle Organisationen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Zugelassen zum Wettbewerb werden Organisationen, die

  • gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. der Abgabenordnung) verfolgen und daher steuerbegünstigt sind und der Veranstalterin dies durch Vorlage eines aktuellen finanzamtlichen Freistellungsbescheids nachweisen und
  • auf www.betterplace.org mit einem Projekt registriert sind, um Geldzuwendungen einzuwerben und
  • die AGB für Nutzer und Spender (steuerlich absetzbar) und AGB für Zeitspenden und steuerbegünstigte Organisationen und Projekte der Veranstalterin einhalten und
  • vor Beginn des Wettbewerbs diesen Teilnahmebedingungen per E-Mail zustimmen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.

6.  Wettbewerbskriterien

Die 10 Organisationen (Platz 1 bis 10), die während der Voting-Dauer des Wettbewerbs die meisten Likes auf Facebook erworben haben, erhalten Preise.

Den 1. Platz erhält die Organisation, die während der Dauer des Wettbewerbs die höchste Anzahl an Likes erwerben konnte, den 2. Platz die Organisation, die die zweithöchste Anzahl an Likes einwerben konnte usw.

7.   Wer gewinnt was?

Platz 1: 3.000 Euro

Platz 2: 2.000 Euro

Platz 3: 1.000 Euro

Platz 4: 500 Euro

5.- 10. Platz: je 100 Euro

8. Wann und wie werden die Gewinner bekannt gegeben?

betterplace.org gibt die Gewinner bis zum 22. März 2019 via Facebook und E-Mail bekannt.

9. Nutzungsrechte/ Haftungsfreistellung

(1) Die Organisationen räumen der Veranstalterin das nicht ausschließliche Recht ein, die von ihnen bei der Veranstalterin im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Beiträge (insbes. Fotos, Logo) im Rahmen des Wettbewerbs und auch danach insbesondere – aber nicht nur - zu Werbe-, Promotion- und Marketingzwecken unentgeltlich, zeitlich, inhaltlich und örtlich uneingeschränkt auf den Webseiten, in Social-Media-Kanälen und in Print  der Veranstalterin zu nutzen.

(2) Der Bewerber bestätigt und gewährleistet gegenüber der Veranstalterin, dass er über sämtliche der in dieser Ziffer 9 genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Beiträgen und deren Inhalte verfügt und diese der Veranstalterin ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen) einräumen darf.

(3) Falls der Bewerber selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingereichten Beiträge und deren Inhalten ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten wirksam eingeholt zu haben und der Veranstalterin auf Verlangen jederzeit nachweisen zu können.

(4) Für den Fall, dass ein Beitrag und/ oder dessen Inhalte gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der jeweilige Bewerber die Veranstalterin von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, der Veranstalterin alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

10. Zweckmäßigkeit der Verwendung der Preise und Nachweise der Verwendung der Preise

(1) Die Gewinner dürfen die Preise nur zu ihren satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecken verwenden (Zweckmäßigkeit der Verwendung).

(2) Die Gewinner sind verpflichtet, der Veranstalterin auf deren Anforderung geeignete Verwendungsnachweise  vorzulegen.

10. Haftung

Die Haftung der Veranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten im Sinne des Absatz 2 ist der Umfang auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Veranstalterin zwingend haftet, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb

Die Veranstalterin behält sich vor, eine Organisation bis zur Bekanntgabe der Gewinner oder nachträglich aus wichtigen Gründen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies kann gegebenenfalls die Aberkennung eines Preises zur Folge haben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstalterin Kenntnis darüber erlangt oder der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer

  • ohne Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb teilnimmt oder seine Teilnahmeberechtigung vor Verteilung und Verwendung der Preise entfallen ist oder
  • gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder
  • gegen die Grundsätze des Wettbewerbs verstößt, die auf Chancengleichheit und Fairplay beruhen oder
  • den Wettbewerbsverlauf stört oder zu stören versucht oder manipuliert oder zu manipulieren versucht.

Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin nach eigenem Ermessen das Recht vor, Teilnehmer auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese bzw. deren Beiträge gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder gegen geltendes Recht oder die Grundsätze der Veranstalterin verstoßen. Dasselbe gilt, wenn die Veranstalterin die teilnehmenden Projekte nicht mehr für förderungswürdig hält.

12. Verschiebung und Aussetzung des Wettbewerbs

Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten von Projektverantwortlichen/Mitarbeitern von an dieser Spendenmeisterschaft teilnehmenden Organisationen (Name und E-Mail-Adresse), die im Rahmen der Registrierung der Organisationen auf betterplace.org erhoben wurden, werden von der Veranstalterin zum Zweck der Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Datenverarbeitung für die Erfüllung dieser Teilnahmebedingungen erforderlich ist.Daneben gelten die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

14. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der gut.org gAG vereinbart.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Abstandserklärung

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist Facebook verantwortlich. Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind nicht an Facebook zu richten, sondern an die Veranstalterin unter [email protected].

Impressum der Veranstalterin