Allgemeine Nutzungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- 1. Regelungsbereich
- 2. Begriffsbestimmungen
- 3. Registrierung als Nutzer, Vertragsschluss und Nutzungsberechtigung
- 4. Obliegenheiten und Nebenpflichten des Nutzers und Freistellung
- 5. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Freistellung
- 6. Bereitstellung der Plattform
- 7. Kündigung und Sperrung eines registrierten Nutzers und Löschung von Inhalten
- 8. Haftung
- 9. Spendenprozess und Rolle von betterplace.org
- 10. Datenweitergabe und Haftung bei zweckfremder Datennutzung
- 11. Besondere Aktionsformate
- 12. Spenden über die API
- 13. Änderungen von Bedingungen
- 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Regelungsbereich
Die Internetplattform betterplace.org (“Plattform”) wird von der betterplace.org gGmbH (betterplace.org gGmbH, Schlesische Straße 26, D-10997 Berlin) betrieben. Die betterplace.org gGmbH ist ein Sozialunternehmen und eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Unsere aktuelle Satzung und den aktuellen Freistellungsbescheid findest du in unserem Transparenzbereich. Alle Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke im Sinne der deutschen Abgabenordnung (AO) verwendet.
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzer und Besucher der Plattform und regeln die Rechte und Pflichten beim Besuch der Plattform und bei der Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten.
Für Organisationen und Projekte gelten in Ergänzung zu den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen die Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für steuerbegünstigte Organisationen und Projekte.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist die Datenschutzerklärung für die Plattform zu beachten.
2. Begriffsbestimmungen
Die in den Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:
- “Allgemeine Nutzungsbedingungen” – Die hier vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen
- “Zusätzliche Nutzungsbedingungen” – Zusätzliche Nutzungsbedingungen für steuerbegünstigte Organisationen und Projekte
- “Plattform” – Die von der betterplace.org gGmbH betriebene Online-Spendenplattform www.betterplace.org
- “betterplace.org” – Soweit im Folgenden einheitlich die Bezeichnung “betterplace.org” verwendet wird, besteht das Rechtsverhältnis zur betterplace.org gGmbH als Betreiberin der Plattform.
- „gemeinnützig” - meint neben gemeinnützigen Zwecken nach der deutschen Abgabenordnung (AO) auch mildtätige und kirchliche Zwecke nach der AO.
- „Registrierter Nutzer” – Natürliche oder juristische Person (eine juristische Person ist z.B. eine Organisation oder ein Unternehmen), die sich auf der Plattform registriert.
- “Besucher” – Natürliche oder juristische Person, welche die Internetseiten der Plattform aufruft und nutzt, ohne registriert zu sein.
- “Nutzer” – Registrierter Nutzer und Besucher der Plattform (natürliche oder juristische Person).
- „Spender” – Nutzer, der auf der Plattform eine Geldzuwendung tätigt. Der Spender kann seine Spende steuerlich absetzen.
- “Spende(n)” – Geldspende(n), die steuerlich absetzbar ist/ sind.
- „Anonymer Spender” – Nutzer, der auf der Plattform eine Spende tätigt, ohne auf dieser für die Allgemeinheit identifizierbar zu sein.
- „Organisation” – Registrierter Nutzer der Plattform (nur juristische Person). Die Organisation wirbt nach den Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für ihr Projekt auf der Plattform Spenden ein. Die Organisation ist Trägerin des Projekts und für ihr Projekt allein verantwortlich. Organisationen können nur inländische steuerbegünstigte Körperschaften, inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen nach § 10 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 2. Alt. EStG inländischen Rechts mit Sitz in Deutschland sein.
- „Projekt” bezeichnet eine konkrete Initiative einer Organisation mit einer in der „Projektbeschreibung” definierten Zielsetzung. Dieses Ziel soll mit Geldspenden verwirklicht werden.
- “Vertretungsberechtigter” - nur natürliche Person, die als Vertretungsberechtigte der Organisation die Plattform für diese in deren Namen nutzt. Vertretungsberechtigte sind z.B. Projektverantwortliche, Manager, Autoren und Ansprechpartner. Je nach Rolle des Vertretungsberechtigten auf der Plattform (z.B. Projektverantwortlicher, Manager, Autoren) ist der Umfang der möglichen Nutzung der Plattform unterschiedlich.
- “Projektverantwortlicher” - nur natürliche Person, die als Vertretungsberechtigte der Organisation ein Projekt für diese in deren Namen nach den Allgemeinen und Zusätzlichen Nutzungsbedingungen auf der Plattform verwaltet, durchführt und inhaltlich verantwortet, um für dieses Projekt und damit für die Organisation Spenden einzuwerben. Er ist auch verantwortlich für die Verwendung der erhaltenen Spenden nach Maßgabe der Allgemeinen und Zusätzlichen Nutzungsbedingungen. Er ist auf der jeweiligen Projektseite als Ansprechpartner genannt.
- “Projektbeschreibung” Die von der Organisation verfasste Beschreibung des Projekts auf der Plattform, die den Nutzer, Spender und Besucher der Plattform über das Projekt informiert. Diese erfordert eine zutreffende, vollständige, realistische und detaillierte Auskunft über das geplante Projekt. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Projektziel und Verwendungszweck der eingeworbenen Spenden und Informationen über den Zeitrahmen sowie den Projektort. Der Verwendungszweck darf ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken nach den §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung) dienen und muss mit dem Satzungszweck der Organisation in Einklang stehen.
- „Spendenaktion” und “Spendenaktionsmacher”:“ Spendenaktion” bezeichnet eine Initiative, bei der ein registrierter Nutzer als „Spendenaktionsmacher” für ein von ihm ausgewähltes Projekt auf der Plattform zum Spenden von Geld anregt. Der Spendenaktionsmacher kann gleichzeitig der Projektverantwortliche des jeweiligen Projekts sein. Im Normalfall ist es aber ein Nutzer, der das Projekt mit seiner Aktion als Externer unterstützen möchte.
- „Spendenziel” bezeichnet ein Projekt, eine Organisation oder eine Spendenaktion für ein Projekt, die auf der Plattform um Förderung werben und die betterplace.org im Rahmen ihrer Spendenentscheidung als Förderkörperschaft begünstigen kann.
- “Partner”: Kunden von betterplace.org
3. Registrierung als Nutzer, Vertragsschluss und Nutzungsberechtigung
3.1. Registrierung als Nutzer und Vertragsschluss
Die Registrierung als Nutzer ist kostenfrei.
Der Nutzer registriert sich, indem er das Registrierungsformular auf der Plattform ausfüllt und den Button “Registrieren” klickt. Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform ab. Nach Registrierung geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung von betterplace.org per E-Mail zu. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt zustande, indem der Nutzer auf den darin enthaltenen Bestätigungslink klickt.
Die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform ist nur registrierten Nutzern möglich.
Der Gegenstand des Nutzungsverhältnisses eines registrierten Nutzers umfasst alle Rechte und Pflichten bei der Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten der Plattform.
3.2. Nutzungsberechtigung
3.2.1. Natürliche Person als Nutzer - Nutzungsberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Nutzer und solche, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln. Das Mindestalter der Nutzer beträgt jedoch in jedem Fall 16 Jahre.
3.2.2. Juristische Person als Nutzer (Organisation oder Unternehmen) - Die Registrierung einer juristischen Person (Organisation oder Unternehmen) und eines Projekts einer Organisation darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Der Vertretungsberechtigte, der eine Organisation und/ oder ein Projekt bzw. ein Unternehmen auf der Plattform registriert, verwaltet, durchführt und / oder inhaltlich verantwortet, versichert, dass er gegenüber der Organisation bzw. gegenüber dem Unternehmen dazu berechtigt ist und dass die Angaben über die Organisation, das Projekt einschließlich der Projektbeschreibung und der Projektneuigkeiten und die Beteiligten bzw. die Angaben über das Unternehmen zutreffend sind. Er weist diese Berechtigung auf Anfrage von betterplace.org durch geeignete Nachweise nach. Er bleibt bis zur anderweitigen Mitteilung berechtigt, alle Fragen, die den Auftritt der Organisation und deren Projekts bzw. das Unternehmen auf der Plattform betreffen, verbindlich zu klären und die erforderlichen Erklärungen gegenüber betterplace.org abzugeben bzw. in Empfang zu nehmen.
3.2.3. betterplace.org behält sich das Recht vor, die Registrierung eines Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen, dies selbst dann, wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzer vorliegen sollten.
4. Obliegenheiten und Nebenpflichten des Nutzers und Freistellung
4.1. Der Nutzer ist für sein Verhalten auf der Plattform und für alle von ihm eingestellten Inhalte und deren Richtigkeit uneingeschränkt verantwortlich. Vor der konkreten Teilnahme oder dem Einstellen von Inhalten muss der Nutzer sicherstellen, dass sein Verhalten oder seine Inhalte nicht gegen die Nutzungsbedingungen oder Regeln von betterplace.org, gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen können (z.B. Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrecht, jugendschutzrechtliche Bestimmungen, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht). Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, vor dem Einstellen von Texten oder Bildern die erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen, einzuholen und betterplace.org auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der Nutzer stellt betterplace.org von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hervorgehen, frei.
4.2. Der Nutzer berücksichtigt bei seinem Verhalten auf der Plattform, dass die betterplace-Community (also die Gemeinschaft aller Nutzer und betterplace.org) von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem fairen und angemessenen Umgang miteinander lebt. Insbesondere bei Themen der Weltanschauung und der religiösen oder politischen Überzeugung ist Sensibilität und Respekt gegenüber Andersdenkenden geboten.
4.3. Es ist auf der Plattform unzulässig, folgende Inhalte unmittelbar einzustellen, darauf zu verlinken oder sonst den Zugang dazu zu erleichtern:
a. Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
b. Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
c. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
d. Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
e. Irreführende Inhalte
f. Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
g. Inhalte, die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen
h. Inhalte, die bewirken, dass es sich bei der Zuwendung des Spenders an betterplace.org nicht um eine Spende im steuerlichen Sinne handelt, z.B. dürfen Nutzer keine Gegenleistung (durch sich oder einen Dritten) für eine Spende versprechen oder in Aussicht stellen oder sich gegenüber Dritten (z.B. ihren Kunden) zur Weitergabe von Umsatzanteilen an gemeinnützige Organisationen (an betterplace.org oder an auf der Plattform registrierte Organisationen und deren Projekte) verpflichtet haben (Stichwort: „Charity Shopping”). Auch sonst darf die Spende nicht unmittelbar und ursächlich mit einem von der Spendenempfängerin betterplace.org oder von einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängen.
i. betterplace.org duldet keine mit ihr nicht vorher abgestimmten Kommunikations- und Werbemaßnahmen, die z.B. eine Verklammerung von Umsatz und Spende des Nutzers, einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Spende und dem Produkt und/ oder die Vermarktung der Spende beinhalten oder wenn zur Imagepflege auf die Leistungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft hingewiesen wird.
j. alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes
k. Inhalte, die Aussagen enthalten, die nicht mit den Regelungen der Nutzungsbedingungen übereinstimmen. Dementsprechend dürfen Inhalte z.B. nicht die Aussage enthalten oder den Eindruck erwecken,
- dass nicht betterplace.org, sondern die Organisation als Trägerin des jeweils vom Spender im Spendenprozess ausgewählten Projekts die Spendenempfängerin der über die Plattform eingeworbenen Spenden ist oder
- dass betterplace.org ohne eigene Letztentscheidungsbefugnis die über die Plattform eingeworbenen Spenden an die jeweils ausgewählte Organisation weiterspendet.
l. Inhalte, die nicht mit den jeweils aktuellen Grundsätzen von betterplace.org vereinbar sind, die betterplace.org auf der Plattform transparent kommuniziert.
4.4. Zur Sicherstellung, dass es sich bei der Zuwendung des Spenders an betterplace.org um eine Spende im steuerlichen Sinne handelt, darf der Spender auch abseits der Plattform keine Kommunikationsmaßnahmen vornehmen, die unzulässige Inhalte im Sinne der Ziffer 4.3. lit. i bis lit. l enthalten.
4.5. Der Nutzer ist verpflichtet:
- bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu Identität und Alter,
- es zu unterlassen, sich ein zweites Mal zu registrieren,
- bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
- sicherzustellen, dass sein Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird,
- jede Nutzung der Leistungen von betterplace.org unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,
- betterplace.org unverzüglich per E-Mail an [email protected] mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.
4.6. Der Nutzer beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
4.7. Eine übermäßige Belastung der Plattform von betterplace.org ist zu vermeiden. Insbesondere sind Maßnahmen untersagt, die die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der IT-Systeme von betterplace.org gefährden können.
4.8. Sofern betterplace.org Kenntnis von nach Ziffer 4 unzulässigen Inhalten erlangt, ist betterplace.org jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen.
4.9. Der Nutzer stellt betterplace.org von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den vorgenannten Ziffern 4.1. bis 4.7. hervorgehen, frei.
4.10. Sofern der Nutzer Inhalte auf der Plattform findet, die seiner Ansicht nach gegen bestehende Gesetze oder diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Zusätzlichen Nutzungsbedingungen oder die Grundsätze von betterplace.org verstoßen, wird er gebeten, betterplace.org darauf hinzuweisen, z. B. per E-Mail an [email protected] oder per Post (betterplace.org gGmbH, Schlesische Straße 26, D-10997 Berlin).
4.11. Sobald ein Nutzer gesperrt ist, darf dieser Nutzer die Plattform auch mit anderen Plattform-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
4.12. betterplace.org behält sich vor, einen Nutzer zu löschen, wenn dieser sein Plattform-Konto mehr als 2 Jahre nicht nutzt.
5. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Freistellung
5.1. Der Nutzer räumt betterplace.org das Recht ein, die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logo, Projektbeschreibung, Projekttitel oder sonstige Inhalte) auf der Plattform zu den Zwecken zu verwenden, die den Zwecken der einzelnen Leistungen im Rahmen der Plattform entsprechen.
Insbesondere erhält betterplace.org das Recht, die Inhalte zu speichern und öffentlich über die Plattform zugänglich zu machen sowie das Recht die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, unter Berücksichtigung des ursprünglichen Sinns. Unberührt bleiben beim Einstellen der Inhalte deutlich und klar angebrachte anderweitige Hinweise.
5.2. Darüber hinaus darf betterplace.org die vom Nutzer auf der Plattform eingestellten und dort veröffentlichten Inhalte auf anderen von betterplace.org betriebenen Spendenplattformen sowie Spenden-Apps sowie in Werbematerialien für die Plattform und für betterplace.org on- und offline – also z.B. auf Webseiten von betterplace.org (der betterplace.org gGmbH) einschließlich Social-Media-Kanälen und in Printmedien – verwenden, um für alle einen größeren Adressatenkreis zu erreichen.
5.3. Auch darf betterplace.org die vom Nutzer auf der Plattform eingestellten und dort veröffentlichten Inhalte über die API-Schnittstelle und Iframes auf von den Partnern (Partner der betterplace.org gGmbH) betriebenen Spenden-Webseiten und Spenden-Apps übertragen, um die Inhalte auch auf diesen Webseiten und Apps der Partner für Interessenten sichtbar zu machen und damit einen größeren Spenderkreis zu erreichen.
5.4. Der Nutzer versichert, dass er über sämtliche Rechte verfügt, um betterplace.org die in Ziffer 5.1. bis. 5.3. genannten Rechte ohne die Verletzung der Nutzungsbedingungen der gesetzlichen Vorschriften, der guten Sitten oder Rechten Dritter, gleich welcher Art (z.B. Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht), einräumen zu dürfen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, vor dem Einstellen der Inhalte die für die Nutzung nach den Ziffern 5.1. bis 5.3. erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen, einzuholen und betterplace.org auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der Nutzer stellt betterplace.org von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hervorgehen, frei.
5.5. Alle auf der Plattform veröffentlichten Spendenaktionsinhalte bleiben auch nach Beendigung der Spendenaktion aus Transparenzgründen als inaktive Spendenaktionen auf der Plattform sichtbar, damit die Verwendung von Spenden von den Nutzern nachverfolgt werden kann und zu Dokumentationszwecken der Mittelverwendung.
Dies gilt nicht, soweit betterplace.org von ihrem Löschungsrecht nach Ziffer 4.8. Gebrauch macht oder Betroffene ihre datenschutzrechtlichen Löschungsrechte geltend machen. Näheres entnimm bitte der** Datenschutzerklärung von betterplace.org.
5.6. Die Inhalte der Plattform unterliegen ggf. Schutzrechten (z.B. urheberrechtlichen Schutzrechten). Besucher und Nutzer dürfen diese Daten deshalb nicht über die von betterplace.org oder dem jeweiligen Rechteinhaber im Einzelfall gewährten Nutzungsrechte hinaus verwerten, insbesondere nicht kopieren, bearbeiten und/oder verbreiten. Dies gilt insbesondere auch für unsere Rechte als Datenbankhersteller gemäß der §§ 87c ff. UrhG. Die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Inhalten unserer Plattform läuft einer normalen Auswertung unserer Datenbank zuwider und beeinträchtigt unsere berechtigten Interessen.
6. Bereitstellung der Plattform
betterplace.org wird sich bemühen, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten. Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 97 Prozent im Jahr. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Insbesondere ist betterplace.org regelmäßig und außerplanmäßig berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten aus dem Netz zu nehmen. betterplace.org ist berechtigt, Funktionalitäten, Aussehen oder andere Features der Plattform nach eigenem Belieben zu ändern. Zugang besteht nur zur Plattform in der jeweils aktuellen Version. Zur Aufbewahrung oder Speicherung von Versionen oder Inhalten ist betterplace.org gegenüber Nutzern nicht verpflichtet.
7. Kündigung und Sperrung eines registrierten Nutzers und Löschung von Inhalten
7.1. Kündigung
7.1.1. Das Nutzungsverhältnis mit einem registrierten Nutzer kann von betterplace.org oder dem registrierten Nutzer jederzeit durch Mitteilung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden.
Mit Wirksamwerden der Kündigung kann der registrierte Nutzer die jeweiligen Funktionalitäten der Plattform, die er gemäß des Nutzungsvertrags nutzen kann, nicht mehr nutzen.
Ist der registrierte Nutzer ein Spendenaktionsmacher, sind dessen Spendenaktionen mit Wirksamwerden der Kündigung beendet.
7.1.2. Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses wird das Nutzerprofil des registrierten Nutzers auf der Plattform gelöscht. Dies gilt nicht, wenn der registrierte Nutzer eine Organisation, der Projektverantwortliche oder der Ansprechpartner einer Organisation oder ein Spendenaktionsmacher ist. In diesen Fällen gilt Ziffer 5.5.
Näheres entnimm bitte der Datenschutzerklärung von betterplace.org.
7.1.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
betterplace.org kann dem registrierten Nutzer insbesondere außerordentlich kündigen, wenn er erheblich oder mehrfach gegen seine Pflichten nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
7.1.4.. Ist der registrierter Nutzer ein Spendenaktionsmacher, sind zusätzlich zu den in Ziffer 7.2.1. genannten wichtigen Gründen insbesondere folgende Gründe als wichtige Gründe für eine Kündigung durch betterplace.org anzusehen:
- Verstoß gegen Pflicht nach Ziffer 11.1.1. (Verpflichtung zur zeitnahen Zuordnung der Spenden an ausgewählte Projekte)
- Verstoß gegen Ziffer 11.4. (unzulässige Spendenaktionen)
7.1.5. Sobald der Nutzungsvertrag durch die Kündigung von betterplace.org beendet wurde, darf der Nutzer die Plattform auch mit anderen Plattform-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
7.2. Sperrung und Löschung
betterplace.org ist unabhängig vom Recht zur Kündigung nach Ziffer 7.1. berechtigt den registrierten Nutzer hinsichtlich einzelner oder aller Funktionalitäten der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Insbesondere betrifft die Sperrung die Möglichkeit, Inhalte auf der Plattform einzustellen oder zu ändern, Spenden einzuwerben und zu beantragen und die für den jeweiligen Nutzer sonstigen vorhandenen Funktionalitäten der Plattform zu nutzen. Weiterhin ist betterplace.org berechtigt, alle auf der Plattform eingestellten Inhalte – auch anlassunabhängig – zu überprüfen, zu sperren oder zu löschen.
Von diesem Recht wird betterplace.org insbesondere dann Gebrauch machen, wenn Dritte gegenüber betterplace.org die Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter oder der Nutzungsbedingungen oder den Grundsätzen von betterplace.org durch bestimmte Inhalte oder Nutzer anzeigen und sich diese Anzeige nicht als offensichtlich unrichtig erweist.
8. Haftung
8.1. Die Haftung von betterplace.org wird für alle Schadenersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig von ihrem Rechtsgrund (beispielsweise Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung) ausgeschlossen, außer für Ansprüche
- wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- wegen Arglist oder aus Garantie,
- aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von betterplace.org oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2. Für diese Ausnahmen nach Ziffer 8.1. verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Der vorstehende Haftungsausschluss nach Ziffer 8.1. gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweilige Partei regelmäßig vertrauen darf.
9. Spendenprozess und Rolle von betterplace.org
9.1. Allgemeines
Spendenprozess meint im Rahmen dieser Allgemeinen und der Zusätzlichen Nutzungsbedingungen die Spende des Spenders an betterplace.org, gegebenenfalls unter Angabe eines gewünschten „Spendenziels ” (siehe die Definition in Ziffer 2).
betterplace.org strebt an, das vom Spender im Rahmen der von ihm auf der Plattform getätigten Spende bzw. das vom Spendenaktionsmacher auf seiner Spendenaktionseite angegebene gewünschte Spendenziel bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen; einen Rechtsanspruch auf das Weiterspenden der Spende an das vom Spender bzw. Spendenaktionsmacher benannte Ziel haben der Spender und der Spendenaktionsmacher und die jeweilige Organisation als Projektträger des Projekts, das als gewünschtes Spendenziel angegeben wurde, jedoch ausdrücklich nicht.
Bei der Mittelverwendung berücksichtigt betterplace.org neben dem Wunsch des Spenders bzw. Spendenaktionsmachers ihre satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke, die gültigen Nutzungsbedingungen sowie den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung, wonach sie ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke verwenden muss, und berichtet regelmäßig über die Mittelverwendung auf der Plattform.
9.2. Rolle von betterplace.org
9.2.1. Die betterplace.org gGmbH stellt mit betterplace.org eine Plattform zur Verfügung, auf der potentielle Zuwendungsempfänger Projekte präsentieren und von möglichen Spendern gefunden werden können. Die betterplace.org gGmbH ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft und Spendenempfängerin der über die Plattform getätigten Spenden der Spender.
9.2.2. betterplace.org prüft die Projekte vor ihrer Veröffentlichung auf den sozialen Zweck ihrer beabsichtigten Umsetzung. betterplace.org lässt sich zudem durch Vorlage eines aktuell gültigen Freistellungsbescheids bzw. 60a AO-Bescheids nachweisen, dass die projekttragende Organisation im Sinne des aktuell geltenden deutschen Steuerrechts als gemeinnützig anerkannt ist.
9.2.3. betterplace.org empfiehlt, ein Spendenziel nur zu unterstützen, falls der Spender die Organisation bzw. den Projektverantwortlichen kennt oder ihm das Spendenziel von einer vertrauensvollen Person empfohlen wurde und er es auf Grund der Beschreibungen als sinnvoll erachtet. Jeder Spender ist selbst dafür verantwortlich, alle Informationen einzuholen, die er gegebenenfalls für die Angabe eines gewünschten Spendenziels benötigt.
9.3. Spenden
9.3.1. Einzel- und Dauerspenden und Spendenziel
Geld kann in Form von Einmalzahlungen oder regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen („Dauerspenden”) gespendet werden. Dauerspenden können jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden, siehe
dauerspende-kuendigen.betterplace.org.
Bei der Geldspende ist im Normalfall das gewünschte Spendenziel auf der Plattform ein Projekt. In der Projektbeschreibung wird die Verwendung einer Spende definiert. Jedes Projekt enthält dafür jeweils einen oder mehrere Projektbedarfe. Darin legt die Organisation beispielhaft die Verwendung von Geldspenden konkret dar und quantifiziert sie durch Angabe des Betrags, der für die Umsetzung des entsprechenden Projekts voraussichtlich benötigt werden wird. Der Projektbedarf muss immer mit dem in der Projektbeschreibung angegebenen satzungsgemäßen und gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung steuerbegünstigten Zweck in Einklang stehen. Ein Projektbedarf ist für die Organisation nicht bindend; bindend ist allein die Projektbeschreibung. Darüber hinaus kann ein gewünschtes Spendenziel auch eine Spendenaktion oder eine Organisation auf der Plattform sein.
Einzelheiten zu den Begrifflichkeiten finden sich in Ziffer 2 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Einzelheiten zu den Einstellungsbedingungen für Projekte und Organisationen finden sich in den Zusätzlichen Nutzungsbedingungen.
9.3.2. Spendenentscheidung
betterplace.org entscheidet nach Beantragung einer Spende durch die Organisation über das Weiterspenden gesammelter Spenden. betterplace.org berücksichtigt bei ihrer Spendenentscheidung in der Regel folgenden Kriterien:
- Die Organisation und das Projekt erfüllen die formellen Voraussetzungen (nachgewiesene Steuerbegünstigung der Organisation , Verfolgen satzungsgemäßer steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO)).
- Die Organisation muss zum Zeitpunkt der Zahlung der Spende die geplante Verwendung mit einer aussagekräftigen Projektneuigkeit dokumentieren.
- Die Organisation bestätigt zum Zeitpunkt der Zahlung der Spende, dass der Nachweis ihrer Steuerbegünstigung, den sie betterplace.org vogelegt hat und der Grundlage für ihre Veröffentlichung oder die Aufrechterhaltung ihrer Veröffentlichung auf betterplace.org war, aktuell ist und sie betterplace.org über Änderungen des Status ihrer Steuerbegünstigung unaufgefordert und unverzüglich informiert.
- Die Organisation bestätigt zum Zeitpunkt der Zahlung der Spende, dass ihr Projekt noch immer die Projektvoraussetzungen (Projekt hat sich nicht im Kern verändert und die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen gemäß der Abgabenordnung (AO)) erfüllt (s. auch Ziffer 5 der Zusätzlichen Nutzungsbedingungen), z.B. Verfolgen satzungsgemäßer steuerbegünstigter Zwecke, die im Zeitpunkt des Verfassens der Projektbeschreibung vorgelegen haben und damit Grundlage für die Veröffentlichung des Projekts auf der Plattform waren.
- Die Organisation bestätigt zum Zeitpunkt der Zahlung der Spende, dass sie die für ihr Projekt eingeworbenen Spenden nicht an einen ausländische Empfänger weiterspendet, siehe Ziffer 10 der Zusätzlichen Nutzungsbedingungen
- betterplace.org hält das Projekt weiterhin für förderungswürdig.
Die Spende erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach einem durch betterplace.org positiv beschiedenen Spendenantrag. Die Überweisung erfolgt an die projekttragende Organisation.
Unter keinen Umständen besteht ein Anspruch auf Zahlung der den Projekten und den Projektbedarfen zugeordneten Spenden gegen betterplace.org. Die projekttragende Organisation wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Zuwendungszuordnung nach dem anwendbaren Recht nicht verbindlich ist und daher auch im Klagewege nicht durchgesetzt werden kann.
Organisationen, die von betterplace.org Projektzuwendungen erhalten haben, bestätigen den Erhalt dieser Spenden betterplace.org durch eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung der Organisation. Einzelheiten dazu ergeben sich aus Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Nutzungsbedingungen.
9.3.3. Spenden eines “anonymen Spenders”
Der Spender hat die Möglichkeit als “anonymer Spender” Spenden zu tätigen. Der Spender gibt im Spendenprozess seinen Namen, seine E-Mail-Adresse, seine Postadresse und Kontodaten an. Diese Daten sind notwendig, damit auch die Daten eines “anonymen Spenders” verarbeitet werden können. Im Rahmen der Spende kann der Spender wählen, ob seine Spende mit oder ohne Geldbetrag und ob sie mit Namen und Bild (soweit ein Bild vorhanden) oder ohne Namen und Bild auf der Plattform angezeigt wird. Entscheidet sich der Spender dafür, dass seine Spende ohne Namen und Bild angezeigt wird, wird dieser als „anonymer Spender” angezeigt.
9.3.4. Spendenverwendung zur Kostendeckung
Bei einer Spende entscheidet betterplace.org über ein Weiterspenden des an betterplace.org gespendeten Betrages. Diese Entscheidung betrifft nur den um die Transaktionskosten verminderten gespendeten Betrag; der zur Finanzierung der Transaktionskosten erforderliche Betrag (siehe zur aktuellen Höhe unsere Kostendeckungs-Liste) verbleibt immer bei betterplace.org.
9.3.5. Spenden zur Unterstützung von betterplace.org
Im Falle einer Spende besteht die Möglichkeit, bezüglich eines Teils der gespendeten Summe oder der ganzen gespendeten Summe als gewünschtes Spendenziel den Verbleib der angegebenen Summe bei betterplace.org für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke anzugeben. Auf diese Möglichkeit wird im Spendenprozess hingewiesen. Der vorgeschlagene Betrag kann vom Spender geändert oder ganz entfernt werden.
9.3.6. Rechtsverbindlichkeit
Der Spender verpflichtet sich, den von ihm angegebenen Geldbetrag ohne Abzüge für etwaige Kosten des Geldtransfers endgültig für seine gewünschte Spendenziel-Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
9.3.7. Zahlung und Sicherheit
Zahlungen können über die verschiedenen auf der Plattform angebotenen Wege erfolgen (z. B. Kreditkarte, Bankeinzug, PayPal). Es gelten insoweit ergänzend die besonderen Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Spendenprozess auf der Plattform ist sicher. Die Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung (SSL) übertragen und von betterplace.org nur im Zusammenhang mit der Spende verarbeitet.
Sofern der Spender am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, wird betterplace.org dem Spender vor jeder SEPA-Lastschrift (bei Dauerspenden vor der ersten SEPA-Lastschrift im Rahmen des Dauerauftrags) eine Vorabinformation (Pre-Notification) zuleiten, die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag enthält. Der Spender erhält die Vorabinformation mindestens einen Tag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift. Die Vorabinformation kann gesondert oder als Teil anderer Nachrichten versandt werden.
9.3.8. Veröffentlichung/Prüfung von Spenden
Ein wichtiger Aspekt von betterplace.org ist Transparenz bezüglich der Durchführung von Projekten. Für die Verarbeitung von Spenden einschließlich deren Veröffentlichung gilt die Datenschutzerklärung, die in der jeweils gültigen Fassung auf der Plattform veröffentlicht ist. Ergänzend ermächtigt der Spender betterplace.org, beim Empfänger und/oder dem Zahlungsvermittler („Payment Service Provider”) die Information zu überprüfen, ob und in welcher Höhe eine versprochene Spende gezahlt worden ist. betterplace.org ist außerdem berechtigt, diese Informationen für Zwecke gesetzlich vorgeschriebener Auskünfte gegenüber Behörden und sonstigen Dritten für die gesetzlich vorgesehene Dauer zu speichern.
9.3.9. Zuwendungsbestätigung
Eine Zuwendungsbestätigung wird von betterplace.org nur ausgestellt, wenn betterplace.org die für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung erforderlichen Informationen, insbesondere Name und Adressdaten, vorliegen. Zuwendungen, für die eine Zuwendungsbestätigung erteilt werden kann, sind als solche auf betterplace.org gekennzeichnet.
Zuwendungsbestätigungen werden in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres jährlich rückwirkend erteilt. Ein Anspruch auf eine Zwischenbescheinigung besteht nicht.
9.4. Beendigung oder Abbruch eines Projekts und Rückzahlung von Spenden an betterplace.org
Es gelten die Regelungen zur Beendigung und zum Abbruch eines Projekts und zur Rückzahlung von Spenden an betterplace.org nach Ziffer 14 der Zusätzlichen Nutzungsbedingungen.
10. Datenweitergabe und Haftung bei zweckfremder Datennutzung
10.1. Datenweitergabe an die Organisation und den Spendenaktionsmacher
10.1.1. Dankesnachricht
Die Organisation und der Spendenaktionsmacher bekommen folgende Daten übermittelt:
- Vor- und Nachname des Spenders
- ggf. Firma
- Spendendatum und Uhrzeit der Spende
- Spendenbetrag
- das jeweilige Projekt bzw. die jeweilige Spendenaktion im Spendenprozess als gewünschtes Spendenziel angegegeben hat
- gff. Projektbedarf
- Spendentyp (einmalige Spende oder Dauerspende)
- ggf. Spendenintervall bei einer Dauerspende(z.B. monatlich, jährlich)
Die Organisation bekommt darüber hinaus die E-Mail-Adresse des Spenders übermittelt.
Der Spender beauftragt betterplace.org damit, seine jeweiligen o.g. Daten zu seiner Person an die Organisation und den Spendenaktionsmacher zu übermitteln , damit sich diese einmalig bei ihm bedanken können, dass er sie als gewünschtes Spendenziel ausgewählt hat:
Während sich die Organisation einmalig per E-Mail oder einmalig über das betterplace-System dafür bedanken darf, dass er sie als gewünschtes Spendenziel ausgewählt hat, darf sich der Spendenaktionsmacher dafür nur mit einer einmalige Dankesnachricht über das betterplace-System bedanken
Auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen dürfen die Organisationen und der Spendenaktionsmacher die erhaltenen Daten ausschließlich für die jeweilige o.g. Dankesnachricht verwenden und um die Spende einer Person zuordnen und sich bei einer eventuellen persönlichen Begegnung beim Spender persönlich bedanken zu können. Keinesfalls darf die Organisation und der Spendenaktionsmacher die übermittelten Daten ohne ausdrückliche Einwilligung des Spenders für werbliche Zwecke nutzen.
10.1.2. Datenweitergabe an die Organisation zu anderen Zwecken
10.1.2.1. Wenn der Spender die entsprechende Einwilligung im Rahmen der Nutzung der Plattform erteilt hat, gibt betterplace.org die Spenderdaten an die vom Spender als gewünschtes Spendenziel ausgewählte Organisation ausschließlich zu den jeweils in der Einwilligung genannten Zwecken weiter. Diese Einwilligung wird jeweils nur für diese Spende erteilt.
Eine Datenweitergabe auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgt z.B., damit die Organisation dem Spender regelmäßig Informationen über ihre Arbeit und den Fortschritt des Projekts (z. B. Newsletter) schicken kann. Der Datensatz besteht hier aus Vor- und Nachname, ggf. Firma, E-Mail-Adresse, Adressdaten sowie Spendendatum, Spendenbetrag, gewünschtes Spendenziel, Projektbedarf, eine Angabe dazu, ob es sich um eine Einzel- oder Dauerspende handelt sowie den Rhythmus einer etwaigen Dauerspende (z.B. monatlich, jährlich).
Die Organisation ist allein für die Rechtskonformität des Versendens des eigenen Newsletters verantwortlich (z.B. in wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Hinsicht). betterplace.org ist nicht dafür verantwortlich, dass die von ihr eingeholte Einwilligungserklärung in die Datenweitergabe ausreichende Rechtsgrundlage für einen rechtssicherem Newsletter-Versand durch die Organisation ist.
10.1.2.2. Zum anderen erfolgt eine Datenweitergabe an die Organisation zum Zweck der statistischen Auswertung zur Optimierung des Fundraisings der Organisation mit dem Ziel der Erhöhung des Spendenvolumens. Weitergegeben werden Vor- und Nachname, ggf. Firma, E-Mail-Adresse, Wohnort, PLZ, Spendendatum, Uhrzeit der Spende, Betrag der Spende, der Kanal, über den gespendet wurde (z. B. Organisationswebsite), gewünschtes Spendenziel, der Spendentyp (einmalige Spende oder Dauerspende), das Spenden-Intervall einer etwaigen Dauerspende (z. B. monatlich, jährlich) sowie die Angabe dazu, ob der Spender den Projekt-Newsletter (siehe Projekt-Newsletter nach Spendenabgabe in der Datenschutzerklärung) bestellt hat. Die Organisation muss sicherstellen, dass im Ergebnis der statistischen Auswertung nur anonyme Daten erzeugt werden und keine personenbezogene Profile o.ä. aufgebaut werden. Überdies dürfen die Organisationen die Daten nicht reidentifizieren.
Bank- bzw. Kreditkartendaten von Spendern werden in keinem Fall von betterplace.org gespeichert oder an die Organisation weitergegeben.
10.1.3. Beschränkung der Nutzung der Spenderdaten bei Datenweitergabe
Keinesfalls darf die Organisation die übermittelten Spenderdaten zu anderen als zu den Zwecken nutzen, zu denen betterplace.org sie jeweils übermittelt hat, insbesondere nicht für werbliche Zwecke.
Bank- bzw. Kreditkartendaten von Spendern werden in keinem Fall von betterplace.org gespeichert oder an die Organisation weitergegeben.
10.2. Datenweitergabe an Partner von betterplace.org
Ausgewählte Partner von betterplace.org können ausgewählte auf der Plattform veröffentlichte Projektinhalte auf eigenen Spenden-Webseiten oder Spenden-Apps anzeigen.
Sie erhalten die Kontaktdaten des Vertretungsberechtigten der Organisation für folgende Zwecke:
- Abstimmung über eine mögliche Aufnahme oder den Verbleib von Projektinhalten auf den Spenden-Webseiten oder Spenden-Apps der Partner und diesbezügliche Rückfragen
- ggf. Einholung einer Einwilligung durch die Partner zur eigenen Datenverarbeitung (z.B. in Bezug auf Aufnahme der Projektinhalte)
Ein Anspruch der Organisationen auf eine solche (dauerhafte) Aufnahme der Projektinhalte besteht ausdrücklich nicht.
Im Rahmen eines sog. Single Sign On (SSO) zur Verbesserung des Nutzererlebnisses erhalten die Partner darüber hinaus von betterplace.org die Information, ob ein Nutzer-Account auf der Plattform angelegt wurde bzw. ob ein gültiges Login in diesen Nutzer-Account aktuell besteht.
Keinesfalls darf der Partner die übermittelten Daten des des Vertretungsberechtigten der Organisation zu anderen Zwecken nutzen, zu denen betterplace.org sie jeweils übermittelt hat, insbesondere nicht für werbliche Zwecke.
10.3. Freistellung
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Anforderungen in dieser Ziffer 10., stellen die Organisation und der Spendenaktionsmacher bzw. der Partner betterplace.org von jeglicher etwaiger daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, betterplace.org alle etwaigen daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
11. Besondere Aktionsformate
betterplace.org bietet auf der Plattform besondere Aktionsformate an, für die zusätzlich zu den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen folgende Regelungen gelten:
11.1. Spendenaktionen
11.1.1. Spendenprozess bei Spendenaktionen
betterplace.org bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit, Spendenaktionen auf der Plattform als Spendenaktionsmacher einzurichten. In einer Spendenaktion wählt der Spendenaktionsmacher ein oder mehrere auf der Plattform registrierte(s) Projekt(e) aus und ruft anlassbezogen (z. B. an seinem Geburtstag oder einem Marathonlauf) dazu auf, gemeinsam die Spendenaktion und damit das bzw. die von ihm ausgewählte(n) Projekt(e) im Spendenprozess als gewünschtes Spendenziel anzugeben.
Für die Spender gelten die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen, so auch die Regelungen aus Ziffer 9.1. und 9.2. (Spendenprozess und Rolle von betterplace.org).
Hat der Spendenaktionsmacher mehr als ein Projekt für seine Spendenaktion ausgewählt, ist er aufgefordert möglichst zeitnah die in seiner Spendenaktion eingeworbenen Spenden einem konkreten Projekt aus seiner Spendenaktion als gewünschtes Spendenziel zuzuordnen. Die Zuwendungsbestätigung gemäß Ziffer 9.2.9 erhalten die Spender, nicht der Spendenaktionsmacher.
Unterbleibt eine zeitnahe Zuordnung der Spender, sendet betterplace.org sechs Monate nach dem letzten Spendeneingang eine Erinnerungs-E-Mail an den Spendenaktionsmacher. In dieser Erinnerung wird er aufgefordert, die Spenden den gewünschten Spendenzielen zuzuordnen.
Sollte der Spendenktionsmacher dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann betterplace.org zwei Monate nach dieser Aufforderung die Spendenaktion beenden. betterplace.org wird dann unter Berücksichtigung der gewünschten Spendenziele entweder selbst eine Zuordnung vornehmen oder aber der Spendenbetrag verbleibt bei betterplace.org, die den Spendenbetrag für die Verfolgung ihrer satzungsgemäßen Zwecke einsetzt. Letzteres ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn eine Spende an keines der ausgewählten Projekte möglich ist, da das Projekt beispielsweise inzwischen voll finanziert oder nach Ziffer 9.4. beendet oder abgebrochen wurde.
betterplace.org strebt an, das vom Spendenaktionsmacher auf seiner Spendenaktionseite ausgewählte gewünschte Spendenziel bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen; ein Rechtsanspruch auf das Weiterspenden der Spende an das vom Spendenaktionsmacher benannte Ziel besteht jedoch ausdrücklich nicht, siehe auch Ziffer 9.1. sowie Ziffer 9.3.2. (Spendenentscheidung).
11.1.2. Sperrung von Spendenaktionen
betterplace.org ist berechtigt Spendenaktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die Sperrung betrifft insbesondere die Möglichkeit, Inhalte auf der Spendenaktionsseite auf der Plattform einzustellen oder zu ändern, Spenden einzuwerben und Zuordnungen von Spenden zu den Projekten vorzunehmen. Von diesem Recht wird betterplace.org insbesondere dann Gebrauch machen, wenn Dritte gegenüber betterplace.org die Verletzung von Gesetzen, Rechten Dritter oder den Nutzungsbedingungen oder den Grundsätzen von betterplace.org durch bestimmte Inhalte oder Nutzer anzeigen und sich die jeweilige Anzeige nicht als offensichtlich unrichtig erweist.
11.2. Verdoppelungsaktionen
Auf der Plattform können sog. Verdoppelungsaktionen durchgeführt werden. Die Verdoppelungsaktion bezeichnet eine Initiative, bei der es um die Verdoppelung von Spenden von Nutzern durch betterplace.org mit dem Geld aus einer Verdoppelungsaktion zugunsten von auf der Plattform registrierten Organisationen und deren Projekten geht. Die Verdoppelungsaktion endet, wenn betterplace.org ihr Geld aus der Verdoppelungsaktion aufgebraucht hat.
Indem ein Spender im Spendenprozess ein an der Verdoppelungsaktion teilnehmendes Projekt auswählt, gibt er sein gewünschtes Spendenziel an. Für diese Spender gelten die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen, so auch die Regelungen aus Ziffer 9.1. und 9.2. (Spendenprozess und Rolle von betterplace.org).
betterplace.org strebt an, das vom Nutzer gewünschte Projekt bei der Verdoppelung mit dem Geld aus der Verdoppelungsaktion zu berücksichtigen; einen Rechtsanspruch auf die Verdoppelung der Spende haben der Spender und die Organisation jedoch ausdrücklich nicht. Denn auch in Bezug auf diese Verdoppelungsspende gelten die Ziffern 9.1. und 9.2. (Spendenprozess und Rolle von betterplace.org) sowie Ziffer 9.3.2. (Spendenentscheidung).
11.3. Spendenmeisterschaften
Auf der Plattform können sog. Spendenmeisterschaften durchgeführt werden. Das Ziel einer Spendenmeisterschaft ist, dass die teilnehmenden Organisationen mit ihren jeweiligen Projekten eine möglichst hohe Summe an Spenden einwerben. Die Gewinner können einen Förderbetrag (Spende) von betterplace.org erhalten.
Indem ein Spender im Spendenprozess ein an der Spendenmeisterschaft teilnehmendes Projekt auswählt, gibt er sein gewünschtes Spendenziel an. Für diese Spender gelten die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen, so auch die Regelungen aus Ziffer 9.1. und 9.2. (Spendenprozess und Rolle von betterplace.org).
betterplace.org strebt an, die Gewinnerprojekte bei ihrer Spendenentscheidung in Bezug auf die Förderbeträge zu berücksichtigen; einen Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Förderbetrags an das Gewinnerprojekt haben die Spender und Organisationen jedoch ausdrücklich nicht (vgl. die Ziffern 9.1. und 9.2. (Spendenprozess und Rolle von betterplace.org) sowie Ziffer 9.3.2. (Spendenentscheidung).
11.4. Unzulässige Spendenaktionen, Verdoppelungsaktionen, Spendenmeisterschaften und andere unzulässige Spendenformate auf der Plattform
11.4.1. Unzulässig sind Spendenaktionen, Verdoppelungsaktionen und Spendenmeisterschaften und andere Aktionsformate auf der Plattform, die bewirken, dass es sich bei der Zuwendung des Spenders an betterplace.org nicht um eine Spende im steuerlichen Sinne handelt, z.B. dürfen Aktionsmacher keine Gegenleistung (durch sich oder einen Dritten) für eine Spende versprechen oder in Aussicht stellen oder sich nicht gegenüber Dritten (z.B. ihren Kunden) zur Weitergabe von Umsatzanteilen an gemeinnützige Organisationen (an betterplace.org oder an auf der Plattform registrierte Organisationen und deren Projekte) verpflichtet haben (Stichwort: „Charity Shopping”). Auch sonst darf die Spende nicht unmittelbar und ursächlich mit einem von der Spendenempfängerin betterplace.org oder von einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängen.
11.4.2. betterplace.org duldet weder auf den Aktionsseiten noch in Kommunikationskanälen des Aktionsmachers oder eines Dritten abseits der Plattform (wie z.B. auf Webseiten des Aktionsmachers oder eines Dritten, in deren Social Media Kanälen, Printmedien oder Videos), mit ihr nicht vorher abgestimmte Kommunikations- und Werbemaßnahmen, die z.B. eine Verklammerung von Umsatz und Spende, einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Spende und dem Produkt und/ oder die Vermarktung der Spende beinhalten oder wenn zur Imagepflege auf die Leistungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft hingewiesen wird.
11.4.3. Im Rahmen von Spendenaktionen, Verdoppelungsaktionen und Spendenmeisterschaften und anderen Aktionsformaten auf der Plattform sind alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes unzulässig.
11.4.4. Auch sind Inhalte auf Aktionsseiten unzulässig, die Aussagen enthalten, die nicht mit den Regelungen der hier vorliegenden Nutzungsbedingungen übereinstimmen. Dementsprechend dürfen Inhalte z.B. nicht die Aussage enthalten oder den Eindruck erwecken,
- dass nicht betterplace.org, sondern die Organisation als Trägerin des jeweils vom Spender im Spendenprozess ausgewählten Projekts die Spendenempfängerin der über die Plattform eingeworbenen Spenden ist oder
- dass betterplace.org ohne eigene Letztentscheidungsbefungnis die über die Plattform eingeworbenen Spenden an die jeweils ausgewählte Organisation weiterspendet.
11.4.5. Verstößt der Aktionsmacher gegen diese Ziffer 11.4., ist er verpflichtet, betterplace.org alle sich aus diesem Verstoß resultierende Schäden zu ersetzen.
11.4.6. Die Geltung der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen bleiben von den Ziffern 11.4.1. bis Ziffer 11.4.4. unberührt. So gelten z.B. Ziffer 4 und Ziffer 5 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen auch für die Aktionsmacher, die Inhalte auf ihrer Aktionsseite auf der Plattform einstellen.
12. Spenden über die API
betterplace.org kann Partnern (siehe Ziffer 5) ausgewählte Inhalte der Plattform (z.B. Projektinhalte) via API bereitstellen, damit diese die Inhalte auf der eigenen Webseite anzeigen können, damit die Nutzer der Webseite des Partners die Hilfsprojekte als ihre gewünschten Spendenziele auswählen können. Auf der Plattform wird die Spende anonym, ohne Namen des Spenders als Spende aus dem Webangebot des Partners angezeigt und veröffentlicht. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten auch für Spender, die auf diese Art und Weise spenden.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung dieser Spenderdaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13. Änderungen von Bedingungen
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind vom Februar 2022 und aktuell gültig.
betterplace.org behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit uneingeschränkt zu ändern, insbesondere um sie an gesetzliche oder technische Änderungen anzupassen. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf dieser Webseite bekannt gegeben. Registrierte Nutzer werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail über anstehende Änderungen in Kenntnis gesetzt. betterplace.org bittet Dich daher, die jeweils aktuelle Version auf ihrer Webseite regelmäßig zu beachten. Widerspricht ein registrierter Nutzer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. betterplace.org wird den registrierten Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Vierwochenfrist gesondert hinweisen.
Für Anregungen und Fragen zu den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen von betterplace.org kannst du Dich jederzeit an unser Support-Team wenden:
betterplace.org gGmbH
– Support –
Schlesische Straße 26
D-10997 Berlin
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Berlin, Deutschland.